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Entscheidungsdatum
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13 Juli 2004
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Aktenzeichen
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T 1158/01
- 3.4.2
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Titel
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Verfahren und Schaltungsanordnungen zur Steuerung der Helligkeit
und des Betriebsverhaltens von Gasentladungslampen
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Anmelder
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TridonicAtco GmbH & Co. KG
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Leitsätze
Bei der Prüfung der Gültigkeit einer Teilanmeldung zweiter
Generation ist auch die Gültigkeit der Teilanmeldung erster
Generation zu prüfen, aus der sie geteilt wurde. Erfüllt die
Teilanmeldung erster Generation hinsichtlich ihres Gegenstands
nicht das Erfordernis des Artikels 76 (1) EPÜ, ist auch die
daraus entstandene Teilanmeldung zweiter Generation ungültig.
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Schlagwort
Zulässigkeit einer Teilanmeldung zu einer Teilanmeldung
(grundsätzlich bejaht)
Gültigkeit der Teilanmeldung zweiter Generation (verneint)
Vertrauensschutz (verneint)
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