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Entscheidungsdatum
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28 November 2003
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Aktenzeichen
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T 0861/03
- 3.3.2
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Titel
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Gerät zum Reinigen und/oder Desinfizieren von chirurgischen
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Schlagwort
Antrag auf Rücksprache mit dem beauftragten Prüfer ohne
gleichzeitige sachliche Stellungnahme zu im Bescheid nach
Artikel 96(2) EPÜ festgestellten Mängeln ist keine ausreichende
Antwort im Sinne von Artikel 96(3) EPÜ; die hierfür in Artikel
96(3) vorgesehene Rechtsfolge besteht darin, daß die Anmeldung
als zurückgenommen gilt; die Zurückweisungsentscheidung erfolgte
daher in Überschreitung der Befugnisse der Prüfungsabteilung;
Billigkeit der Rückzahlung der Beschwerdegebühr - bejaht;
Zurückverweisung an die Vorinstanz - bejaht.
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