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Entscheidungsdatum 03 Februar 1994
Aktenzeichen T 0799/91 - 3.2.1
Anmeldenummer 81100740.0
IPC B62H5/16
Verfahrenssprache DE
Titel Schwenkbügelschloß für ein Fahrzeug, insbesondere ein Zweiradfahrzeug
Anmelder Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG
Einsprechender Basta Lasefabrik A/S
Leitsätze
-
Artikel und Regeln EPC . Art 123
. Art 54(2)
. Art 56
Schlagwort
Änderungen - Zulässigkeit eines neuen unabhängigen Patentanspruchs (bejaht)
Neuheit - offenkundige Vorbenutzung (verneint), Vertrauensverhältnis
Erfinderische Tätigkeit (bejaht)
Novelty - public prior use - confidentiality - yes
Inventive step - yes
Amendment
Zitierte Entscheidungen -
Orientierungssatz:
Im Einspruchs(Beschwerde)-verfahren ist die Umwandlung eines bisherigen abhängigen Patentanspruchs in einen weiteren unabhängigen Patentanspruch nicht zu beanstanden, wenn sie den Erfordernissen der Artikel 123 (2) und (3) genügt und auf einen geltend gemachten Einspruchsgrund zurückgeht (Punkt 2.3).

Die bloße Lieferung eines Gegenstands seitens eines Zulieferers an eine auftraggebende Firma erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen der Offenkundigkeit (Punkt 4.1).


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