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Entscheidungsdatum
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30 August 1994
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Aktenzeichen
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T 0341/92
- 3.3.1
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Titel
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Verfahren zur Herstellung von 2-basischen Blei(II)-
Fettsäuresalzen
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Anmelder
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NEYNABER CHEMIE GMBH
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Einsprechender
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Metallgesellschaft AG
Chemische Werke München Otto Bärlocher GmbH
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Leitsätze
I. Die Stützung einer Entscheidung auf einen erstmals in der
mündlichen Verhandlung erörterten Grund gegen die
Aufrechterhaltung des Patents in geänderter Fassung ist
jedenfalls dann zulässig, wenn die Erörterung der Frage für den
ordnungsgemäß geladenen, aber abwesenden Patentinhaber nach dem
Stand des Verfahrens zu erwarten war und ihm die tatsächlichen
Grundlagen für ihre Beurteilung aus dem bisherigen Verfahren
bekannt waren (Im Anschluß an G 4/92, ABl. EPA 1994, 149).
II. Daher kann die Entscheidung auf den vor der mündlichen
Verhandlung nicht erörterten Grund gestützt werden, eine vom
Patentinhaber beantragte Anspruchsänderung sei eine nach Artikel
123 (3) EPÜ unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs.
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Schlagwort
Hauptantrag: unzulässige Erweiterung (ja) - neuer Einwand in der
mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Patentinhabers
Hilfsantrag: erfinderische Tätigkeit (ja)
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