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Entscheidungsdatum
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19 Juli 1995
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Aktenzeichen
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T 0419/93
- 3.3.3
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Titel
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Schlagzäh-Modifizierungsmittel für Kunststoffe
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Schlagwort
Neuheit (nach Änderung - ja)
Erfinderische Tätigkeit (ja - kein Abweichen von der in der
Anmeldung formulierten Aufgabe)
Novelty - yes (after amendment)
Inventive step (yes)
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Orientierungssatz:
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Bei der Ermittlung der erfindungsgemäß gelösten Aufgabe müßten
die diesbzüglichen Aussagen in der Anmeldung auf ihre
Korrektheit gegenüber dem Stand der Technik und auf ihre de-
facto-Relevanz für die beanspruchten Lösungsmerkmale untersucht
werden. Erst wenn die in der Anmeldung formulierte Aufgabe dem
Stand der Technik nicht gerecht wird und/oder nicht im Sinne der
Erfindungsmerkmale gelöst wurde, muß sie an den Stand der
Technik und/oder den tatsächlichen technischen Erfolg angepaßt
werden. (Gründe 4.6 - 4.10)
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