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Entscheidungsdatum 19 Juli 1995
Aktenzeichen T 0419/93 - 3.3.3
Anmeldenummer 88121095.9
IPC C08F255/06
Verfahrenssprache DE
Titel Schlagzäh-Modifizierungsmittel für Kunststoffe
Anmelder Röhm GmbH
Einsprechender -
Leitsätze
-
Artikel und Regeln EPC . Art 54
. Art 56
. R 27(1)(c)
Schlagwort
Neuheit (nach Änderung - ja)
Erfinderische Tätigkeit (ja - kein Abweichen von der in der Anmeldung formulierten Aufgabe)
Novelty - yes (after amendment)
Inventive step (yes)
Zitierte Entscheidungen T 0495/91
T 0741/91
Orientierungssatz:
Bei der Ermittlung der erfindungsgemäß gelösten Aufgabe müßten die diesbzüglichen Aussagen in der Anmeldung auf ihre Korrektheit gegenüber dem Stand der Technik und auf ihre de- facto-Relevanz für die beanspruchten Lösungsmerkmale untersucht werden. Erst wenn die in der Anmeldung formulierte Aufgabe dem Stand der Technik nicht gerecht wird und/oder nicht im Sinne der Erfindungsmerkmale gelöst wurde, muß sie an den Stand der Technik und/oder den tatsächlichen technischen Erfolg angepaßt werden. (Gründe 4.6 - 4.10)

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