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Entscheidungsdatum
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07 Mai 1996
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Aktenzeichen
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T 0828/93
- 3.4.2
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Titel
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Verfahren zur Analyse von Metallteilchen
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Einsprechender
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01) STN ATLAS Elektronik GmbH
02) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e.V.
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Schlagwort
Verzicht auf früheren Antrag (nein)
Berechtigung der Priorität (nein)
Erfinderische Tätigkeit - (nein)
Abandonment of subject-matter of patent (no)
Priority - multiple priorities for alternatives in a claim
Priority - identity of invention - mere limitation of scope of
protection
Inventive step - no
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Orientierungssatz:
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1. Wenn sich im Einspruchs-Beschwerde-Verfahren ergibt, daß im
Einspruchsverfahren geänderte Ansprüche Artikel 123 (3) EPÜ
verletzen, kann dem Patentinhaber und Beschwerdeführer nicht
verwehrt werden, von dieser Fassung wieder abzurücken.
2. Die Hinzufügung in Anspruch 1 von Merkmalen, die in den
Prioritätsunterlagen nicht offenbart sind und keine reine
Einschränkung des Schutzbereichs bedeuten, sondern Einfluß auf
den beanspruchten Verfahrensablauf bzw. auf die Ausbildung der
beanspruchten Vorrichtung nehmen, führt zum Verlust der
Priorität.
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