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Entscheidungsdatum 17 April 97
Aktenzeichen T 0382/94 - 3.4.2
Anmeldenummer 87104961.5
IPC G02B21/00, G02B21/06, G02B27/46
Verfahrenssprache DE
Titel Strahlungsmodulierendes Mikroskop mit Rückfaltung
Anmelder Firma Carl Zeiss, et al
Einsprechender -
Leitsätze
I. Das Übereinkommen macht die Zuerkennung des Anmeldetags nicht davon abhängig, ob in den Zeichnungen vorhandene Texte in einer mit der Sprache der Beschreibung und der Patentansprüche übereinstimmenden Sprache gemäß Artikel 14 (1) und (2) EPÜ abgefasst sind.

II. Sind die Zeichnungen am Anmeldetag vollständig eingereicht worden, so bilden sie Bestandteil der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung, auch wenn darin Texte in einer von der Verfahrenssprache abweichenden Amtssprache enthalten sind. Einer Änderung der Anmeldung gestützt auf eine Übersetzung dieser Texte in die Verfahrenssprache steht nichts entgegen.

Artikel und Regeln EPC . Art 14
. Art 70
. Art 80
. Art 90
. Art 91
. Art 123(2)
. R 32(2)(j)
. R 39
. R 43
. R 67
. R 88
Schlagwort
Zuerkennung eines Anmeldetags
Ursprünglich eingereichte Unterlagen
Sprachen des EPA
Erläuterungen in den Zeichnungen
Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung
Zitierte Entscheidungen G 0003/89
G 0002/95
J 0007/80
T 0166/91
T 0924/91
Orientierungssatz:
-

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