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Entscheidungsdatum
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17 April 97
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Aktenzeichen
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T 0382/94
- 3.4.2
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Titel
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Strahlungsmodulierendes Mikroskop mit Rückfaltung
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Anmelder
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Firma Carl Zeiss, et al
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Leitsätze
I. Das Übereinkommen macht die Zuerkennung des Anmeldetags nicht
davon abhängig, ob in den Zeichnungen vorhandene Texte in einer
mit der Sprache der Beschreibung und der Patentansprüche
übereinstimmenden Sprache gemäß Artikel 14 (1) und (2) EPÜ
abgefasst sind.
II. Sind die Zeichnungen am Anmeldetag vollständig eingereicht
worden, so bilden sie Bestandteil der Anmeldung in der
ursprünglich eingereichten Fassung, auch wenn darin Texte in
einer von der Verfahrenssprache abweichenden Amtssprache
enthalten sind. Einer Änderung der Anmeldung gestützt auf eine
Übersetzung dieser Texte in die Verfahrenssprache steht nichts
entgegen.
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Schlagwort
Zuerkennung eines Anmeldetags
Ursprünglich eingereichte Unterlagen
Sprachen des EPA
Erläuterungen in den Zeichnungen
Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung
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