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Entscheidungsdatum 25 October 2001
Aktenzeichen T 0967/97 - 3.5.1
Anmeldenummer 95116609.9
IPC G06K19/16
Verfahrenssprache DE
Titel Datenträger und Schreib-/Lesegerät für einen solchen Datenträger
Anmelder OVD Kinegram AG
Einsprechender -
Leitsätze
-
Artikel und Regeln EPC . Art 56
Schlagwort
Aufgabe-Lösungs-Ansatz
Rückschauende Betrachtungsweise
Erfinderische Tätigkeit (nein)
Zitierte Entscheidungen T 0943/92
T 0465/92
Orientierungssatz:
I. Stehen dem Fachmann mehrere gangbare Lösungswege offen, die die Erfindung nahelegen könnten, dann erfordert es die ratio des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes, die Erfindung in Bezug auf alle diese Lösungswege zu prüfen, bevor ein die erfinderische Tätigkeit bestätigendes Urteil getroffen wird.

II. Bei Verneinung der erfinderischen Tätigkeit bedarf es keiner besonderen Begründung für eine Vorauswahl von Entgegenhaltungen, auch wenn dem Fachmann mehrere gangbare Lösungswege zur Verfügung stehen; Gegenstand der Begründung ist alleine aufzuzeigen, daß sich die Erfindung für den Fachmann in Bezug auf (mindestens) einen Weg in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (Punkt 3.2 der Entscheidungsgründe).


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